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Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG) besteht für jedes Unternehmen, welches Mitarbeitende beschäftigt, die Verpflichtung, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten Sorge zu tragen. Hierzu muss sich die/der Arbeitgeber:in in geeigneter Weise von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Sicherheitsfachkraft beraten lassen (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG).

Zielsetzung dieser Regelungen ist es, berufsbedingten Gesundheitsschäden, Unfällen und Verletzungen der Beschäftigten vorzubeugen. Die aus der jeweiligen Tätigkeit resultierenden Gefährdungen werden analysiert, nach Möglichkeit beseitigt oder zumindest reduziert. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist dafür obligatorisch. Mit Hilfe regelmäßiger betriebsärztlicher Vorsorgen können (Berufs-) Krankheiten frühzeitig erkannt und ggf. weitere Maßnahmen eingeleitet werden (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, ArbMedVV). Für bestimmte Tätigkeiten sind Eignungsuntersuchungen empfohlen.

Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements soll vor allem durch präventive Maßnahmen die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhalten und durch bewusstes Verhalten gefördert werden.

Die berufliche Wiedereingliederung wird nach länger krankheitsbedingter Abwesenheit intensiv begleitet und damit der langfristige Erhalt der Erwerbsfähigkeit und des Arbeitsplatzes gesichert.

Als Betriebsärztin bin ich für Firmenleitung, Führungskräfte und Beschäftigte kompetente Ansprechpartnerin für medizinische Fragen im Betrieb. Das Wissen um die Zusammenhänge zwischen Arbeit und Gesundheit ist hier wesentlich für eine gute, individuelle Beratung, ebenso wie das Vertrauensverhältnis zu den Mitarbeitenden. Die Beachtung von Datenschutzregelungen und ärztlicher Schweigepflicht ist selbstverständlich. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gegenüber dem Unternehmer stets unabhängig und weisungsfrei.